Förderung für junge innovative Unternehmen zur ORGATEC 2026
Die ORGATEC 2026 ist Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegten Programms zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Teilnahmeberechtigt und förderfähig sind junge innovative Unternehmen, die:
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- weniger als 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme bzw.einen Jahresumsatz von max. 10 Mio. Euro haben
- jünger als 10 Jahre sind
Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. In den ersten beiden Jahren mit 60%iger Kostenübernahme, im 3. Jahr werden 50% der Kosten übernommen.
Standpaket Angebot:
Standbeispiel Young Innovators
- 6 qm Teppich
- eine Stele mit vollflächiger Grafik b/h 1440 x 1980, hinterleuchtet
- ein Brückentisch mit vier Barhockern und einen Papierkorb
- Grafik auf Tischbein
- eine 3er-Steckdose
- tägliche Standreinigung (Staubsaugen) und Restmüllentsorgung (einmal pro Messetag)
- Standfläche, Auma Gebühr, Energiekosten, Marketingpaket
Preis: 7.199,00 € zzgl. Mwst.
Wichtig: Es werden nur Fläche und Standbau gefördert
Die Förderung
- Übernahme von bis zu 60% der Kosten
- Teilnahme in Form eines Gemeinschaftsstandes
- Zuwendungshöhe: 500,00 bis 7.500,00 Euro
Aktuelle Information des BAFA:
Da der Bundeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 aktuell noch nicht vom Bundestag beschlossen ist, steht die Programmdurchführung der Young Innovators unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt. Aus den Aussagen aus dem politischen Raum geht jedoch hervor, dass das Programm weiterlaufen soll und Mittel dafür auch ähnlich zum bisherigen Umfang bereitgestellt werden sollen. Das BAFA wird daher das Antragsportal für 2026 in Kürze öffnen und die Anträge entsprechend – allerdings unverbindlich – vorprüfen. Die Zuwendungsbescheide an die Aussteller selbst können jedoch erst nach Verabschiedung des Haushalts erteilt werden.